Corona Überbrückungshilfe IV beantragbar

 

Corona Überbrückungshilfe IV beantragbar

Ab dem 07.01.2022 ist für Unternehmen, Soloselbstständige sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler die Überbrückungshilfe IV beantragbar.
Der Förderzeitraum umfasst die Monate Januar bis März 2022 ab. Die Antragsfrist für Erstanträge endet am 30. April 2022.
Die Details und die Bedingungen finden Sie unter https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de

Aktuell ist zudem für den Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 die Überbrückungshilfe III Plus beantragbar.
Die Antragsfrist für Erst- und Änderungsanträge zum Förderzeitraum Juli bis Dezember 2021 endet am 31. März 2022.

Stand vom 07.01.2022, 15.18 Uhr.

Mehr Informationen:

Corona-Wirtschaftshilfen der Bundesregierung

Auswahl wichtiger Corona Unterstützungsmassnahmen der Bundesregierung für Unternehmen

 

Quelle: https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/corona-wirtschaftshilfen.pdf?__blob=publicationFile&v=2