Steuerliche Erleichterungen zur wirtschaftlichen Entlastung in der Corona-Pandemie

Steuerliche Erleichterungen zur wirtschaftlichen Entlastung in der Corona-Pandemie

Zur Abmilderung der wirtschaftlichen Folgen in der Corona-Pandemie erhalten betroffene Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen vielfältige steuerliche Hilfen. „Es ist in der aktuellen Situation wichtig, kurzfristig Liquidität zur Verfügung zu stellen, um die Existenz betroffener Unternehmen zu sichern. Die Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder bewerten die Lage täglich neu und legen Wert darauf, dass die Unterstützungsleistungen im Bereich des Steuerrechts fortlaufend und gezielt an aktuelle Herausforderungen angepasst werden“, erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch Vorsitzende der Finanzministerkonferenz ist, nach der heutigen Telefonschaltkonferenz der Finanzministerinnen und Finanzminister der Länder.

Viele der Möglichkeiten zur Unterstützung wurden bereits im März implementiert. Alleine in Rheinland-Pfalz haben die Finanzämter bislang mehr als 42.800 Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- und Körperschaftsteuervorauszahlungen mit einem Gesamtvolumen von etwa 450 Millionen Euro bearbeitet.
Außerdem wurden von den rheinland-pfälzischen Finanzämtern knapp 10.000 Anträge auf Herabsetzung der Umsatzsteuersondervorauszahlung mit einem Volumen von rund 140 Millionen Euro bearbeitet.

Auch in Form von Steuerstundungen werden die rheinland-pfälzischen Unternehmen unterstützt. „Diese Anträge werden zurzeit mit höchster Priorität und zusätzlichem Personal in dem entsprechenden Arbeitsbereich bearbeitet. Um zu verhindern, dass Unternehmerinnen und Unternehmer Zahlungserinnerungen trotz eingereichter Anträge erhalten, haben die Finanzämter den maschinellen Versand von Mahnungen bis Ende April ausgesetzt“, so Ahnen.

Insgesamt haben die rheinland-pfälzischen Finanzämter in den vergangenen Wochen im Bereich der steuerlichen Hilfsmaßnahmen mehr als 68.500 Fälle bearbeitet. „Dies entspricht einer kurzfristigen Liquiditätshilfe für die Betroffenen von insgesamt rund 975 Millionen Euro“, ergänzte die Finanzministerin.

Zusätzlich zu diesen bereits häufig in Anspruch genommenen steuerlichen Hilfen wurden in den vergangenen Wochen weitere Maßnahmen ergriffen. So können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitsnehmern vom 1. März bis zum 31. Dezember 2020 aufgrund der Corona-Krise Beihilfen und Unterstützungen bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei zahlen.

Außerdem wurde die steuerliche Anerkennung von Spenden zur Unterstützung Betroffener stark erleichtert. Steuerbegünstigte Organisationen können Spenden jetzt auch außerhalb ihrer satzungsmäßigen Zwecke für von der Corona-Krise Betroffene sammeln und einsetzen. Gemeinnützigen Körperschaften ist es zudem gestattet, für besonders gefährdete Personen Einkäufe zu übernehmen oder Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen.

„Darüber hinaus wird Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern die Möglichkeit eröffnet, einen Teil ihres Gehalts steuerfrei zu spenden, indem sie gegenüber dem Arbeitgeber auf die Auszahlung verzichten, und dieser im Gegenzug die Mittel an steuerbegünstigte Einrichtungen weiterleitet“, sagte Ahnen.