Schutzschild für Vereine in Not

Schutzschild für Vereine in Not

Hilfsprogramm für Vereine zur Verhinderung der Zahlungsunfähigkeit aufgrund der Corona-Pandemie

Mit dem im Folgenden beschriebenen Programm soll von der Corona-Krise in ihrer Existenz bedrohten gemeinnützigen Vereinen und anderen gemeinnützig anerkannten zivilgesellschaftlichen Organsiationen in Rheinland-Pfalz (nachstehend „Vereine“ benannt) finanzielle Hilfe geboten werden.

Im Interesse einer lebendigen Zivilgesellschaft muss die Handlungsfähigkeit gemeinnütziger Vereine gesichert werden. Dies ist für ein funktionierendes Gemeinwesen unerlässlich und auch nach der Pandemie von entscheidender gesellschaftlicher Bedeutung. Die staatlichen Unterstützungsmaßnahmen sollen eine drohende Aushöhlung der zivilgesellschaftlichen Strukturen und Organisationen verhindern.

Das Programm bietet einmalige finanzielle Unterstützung. Die Soforthilfen werden in Form von Billigkeitsleistungen gemäß § 53 der Landeshaushaltsordnung (LHO) Rheinland-Pfalz als freiwillige nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt. Das Programm beginnt am 4. Mai 2020 und ist bis Ende des Jahres 2020 befristet.

Das Programm wird im Auftrag und nach den Vorgaben der Landesregierung von folgenden Institutionen umgesetzt:

  • Sportvereine/Sportverbände: der Landessportbund/die Regionalen Sportbünde handeln konkret im Auftrag des Ministeriums des Innern und für Sport Rheinland-Pfalz und strikt nach den Vorgaben des Landes
  • Kulturvereine (Musik, Gesang, Chöre, Theater, Literatur, Heimatpflege, Brauchtum, Museumsvereine, Geschichtsvereine): Stiftung Rheinland-Pfalz für Kultur (im Auftrag des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung und Kultur Rheinland-Pfalz)
  • andere Vereine (bspw. aus den Bereichen Soziales, Frauen, Familie, Jugendarbeit, Natur-, Tier- und Umweltschutz, Klimaschutz, Bildung, Integration, Verbraucherschutz, Freizeit und Geselligkeit, u.v.m.): Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion (ADD) Rheinland-Pfalz (im Auftrag der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz)

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